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Allgemeine Geschäfts Bedingungen (AGB) Hiermit geben wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrsicherheit Bergheim bekannt. Die AGB der Fahrsicherheit Bergheim unterteilen sich in drei Bereiche. Teil A - Verkehrsübungsplatz (Platz- und Betriebsordnung), Teil B - Fahrsicherheitstrainings und Teil C - Platzvermietungen. Teil A (Verkehrsübungsplatz - Platz- und Betriebsordnung)
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Teil B (Fahrsicherheitstrainings) Vertragsabschluss Ein Vertragsabschluss kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail der Fahrsicherheit Bergheim zustande. Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen Kommt ein Vertrag über den Erwerb eines Gutscheines für ein Fahrsicherheits-Training durch ein Haustürgeschäft gemäß § 312 Abs. 1 BGB oder als Fernabsatzvertrages nach § 312 b BGB zustande, haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform, z. B. Brief, Email oder - wenn Ihnen der Gutschein vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung des Gutscheines widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Gutscheins. Der Widerruf ist zu richten an: Fahrsicherheit Bergheim Förchenau 22 86673 Bergheim Email: reinhard.fuchs@fahrsicherheitbergheim.de Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Preise Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung bzw. zum Zeitpunkt des Erwerbs des Gutscheins angegebenen Preise. Zahlung Die bei der Buchung angegebene Teilnehmergebühr bzw. der Preis für den Gutschein, ist nach Erhalt der Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen, zu bezahlen. Ratenzahlung ist ausgeschlossen. Absagen/Abbruch des Fahrsicherheits-Trainings Bei Absagen des Fahrsicherheits-Trainings durch die Fahrsicherheit Bergheim, oder den von ihm beauftragten Ausbildungsleiter aus organisatorischen oder sonstigen Gründen (z. B. Wetterverhältnisse), kann sich der Teilnehmer auf ein anderes Training einbuchen. Wird das Fahrsicherheits-Training nach Trainingsbeginn abgebrochen, können die versäumten Teile zu einem anderen Termin nachgeholt werden. Verbindlichkeit der Buchung/Stornokostenschutz Die bestätigte Buchung eines zu einem bestimmten Zeitpunkt stattfindenden Fahrsicherheits-Trainings ist verbindlich. Die nachträgliche Änderung eines gebuchten Termins ist nicht möglich. Sollten Sie das Fahrsicherheitstraining stornieren fallen folgende Stornokosten an: 30 Tage vor dem Training = 50 % Stornokosten 14 Tage vor dem Training = 75 % Stornokosten 07 Tage vor dem Training = 100 % Stornokosten Haftung Die Teilnahme an Fahrsicherheits-Trainings der Fahrsicherheit Bergheim erfolgt auf eigenes Risiko. Die Fahrsicherheit Bergheim haftet nicht für Schäden, die durch das eigene Fahrzeug verursacht werden bzw. am eigenen Fahrzeug entstehen. Die Haftung der Fahrsicherheit Bergheim für von ihm oder seinem Beauftragten verschuldete Schäden ist für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf max. 2,5 Mio. Euro je Schadensereignis beschränkt. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich entweder um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder aber um solche Schäden, die üblicher- und typischerweise über eine vom Veranstalter abzuschließende Haftpflichtversicherung zu angemessenen Bedingungen versicherbar sind. Das gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden, vor oder bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Schadensfälle während eines Fahrsicherheits-Trainings sind dem Ausbildungsleiter unmittelbar zu melden. Jedenfalls muss die Meldung vor Verlassen des Geländes der Fahrsicherheit Bergheim abgegeben werden. Teilnehmerdaten/Fotos Die personenbezogenen Daten, die bei der Buchung eines Fahrsicherheits- Trainings oder bei dem Erwerb eines Gutscheins, oder bei Durchführung eines Fahrsicherheits-Trainings der Fahrsicherheit Bergheim bekannt werden, werden von uns gespeichert und nur zweckbestimmt zur Erfüllung der vereinbarten Leistung genutzt. Die Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt nur in dem gemäß der DSGVO beschriebenen Umfang. Die Fahrsicherheit Bergheim ist berechtigt, wa?hrend eines Fahrsicherheits-Trainings Lichtbild- und Videoaufnahmen anzufertigen. Eine Vero?ffentlichung erfolgt nur dann, wenn eine schriftliche Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegt. >> Die Fotos stellen wir den Teilnehmern in der dropbox zur Verfügung wenn alle Kursteilnehmer einverstanden sind. Darauf wird vor Kursbeginn hingewiesen. Wer das nicht will muss widersprechen. Teilnahmebedingungen Auf dem Trainingsgelände gelten sämtliche verkehrsrechtlichen Regeln, insbesondere jene der StVO. Eine gültige Fahrerlaubnis ist durch Vorlage des Führerscheins nachzuweisen. Die Teilnehmer fahren mit eigenen Fahrzeugen, welche verkehrssicher sein müssen. Bei Verwendung eines nicht auf ihn zugelassenen Fahrzeugs muss der Teilnehmer das Einverständnis des Halters mit der Verwendung seines Fahrzeugs nachweisen. Es besteht Gurtanlegepflicht. Über das Mitnehmen von Begleitpersonen, welche selbst keine Übungen fahren dürfen, entscheidet der Trainer. Für Teilnahme an Zweiradtrainings ist das Tragen kompletter Motorrad-Schutzbekleidung Voraussetzung. Für PKW-Trainings und den daraus entstehenden Beobachtungsaufgaben außerhalb des Fahrzeugs sollten Sie dem Wetter angepasste Kleidung tragen. Während des Kurses ist den Anweisungen der Trainer unbedingt Folgen zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisung oder die Regeln der StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die daraus entstehen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor. Kurse zu verschieben oder auch abzusagen, wenn die Wetterverhältnisse eine Durchführung des Kurses nach Einschätzung des verantwortlichen Kursleiters ohne Gefährdung des Kursteilnehmer oder der benutzten Fahrzeuge nicht zulassen. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Die nachfolgenden besonderen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme der Fahrsicherheit Bergheim auf dem Gelände des Verkehrsübungsplatzes Bergheim, Förchenau 22, 86673 Bergheim. Fahrzeug Das Fahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Es muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden und insbesondere genügend Reifenprofil (mind. 3 mm) aufweisen. Bei einem Pkw Fahrsicherheits-Training erfolgt die Teilnahme in der Regel mit dem eigenen Fahrzeug. Max. 2 Teilnehmer können mit einem Fahrzeug an dem Fahrsicherheits-Training teilnehmen. Für Beobachtungsaufgaben außerhalb des Fahrzeugs sollten Sie dem Wetter angemessene Kleidung tragen. Motorrad Fahrsicherheits-Trainings Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine komplette Motorradschutzausrüstung sowie einen nach der StVO zugelassenen Integralhelm, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel tragen. Fahrtüchtigkeit Sie verpflichten sich, vor und während des Fahrsicherheits-Trainings nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol, Medikamenten der andern berauschenden Mitteln, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, zu stehen. Höchstgeschwindigkeit Es gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von Km/h 50 für die Übungen im Fahrsicherheitstraining. Der Instruktor kann aber im Rahmen seiner Tätigkeit die Höchstgeschwindigkeit in einzelne Fahreinheiten nach seinem Ermessen verändern. Teilnehmer dürfen die vorgegeben Höchstgeschwindigkeiten nur dann fahren, wenn sie sich dazu in der Lage fühlen und aufgrund ihrer persönlichen Fähigkeiten nichts dagegen spricht. Ansonsten müssen sie eine niedrigere Geschwindigkeit wählen. §3 StVO gilt sinngemäß. Fahrerlaubnis Sie versichern, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, die für das eingesetzte Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist, zu sein. Bei dem Programm "Begleitetes Fahren mit 17", (BF17) kann der angemeldete Teilnehmer nur zusammen mit der namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson am Pkw Fahrsicherheits- Training teilnehmen. Anweisung des Ausbildungsleiters Anweisungen des Ausbildungsleiters sind während des Trainings unbedingt Folge zu leisten. StVO Auf dem Gelände der Fahrsicherheit Bergheim gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO.) Ausschluss vom Training Sollten Sie eine oder mehrere der vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfüllen oder gegen sie verstoßen, ist die Fahrsicherheit Bergheim, oder der von ihm beauftragte Ausbildungsleiter berechtigt, den Teilnehmer von dem Training auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht. Weitere Hinweise Ladungssicherung ist verpflichtend. Am besten Sie kommen mit leerem Kofferraum. Bei Rückfragen immer die Kunden-, Angebots- oder Auftragsnummer angeben. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Teil C (Vermietungen) Vermietbedingungen Der Mieter hat sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Übungsgeländes überzeugt. Der Vermieter hat keine Versicherungen zugunsten des Mieters oder der Teilnehmer abgeschlossen. Für entsprechenden Versicherungsschutz sorgt der Mieter selbst. Er stellt den Vermieter von allenfallsigen Schadensersatzansprüchen der Teilnehmer frei. Der Mieter ist zur schonenden Behandlung des überlassenen Geländes und seiner Einrichtung verpflichtet. Die Platz- und Betriebsordnung ist einzuhalten. Abfälle, die bei Benutzung des Übungsgeländes entstehen, entfernt der Mieter. 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Skonto
30 Tage vor dem Veranstaltungstermin werden 50 %,
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